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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 4 A 394/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Einlegung eines Antrags auf Zulassung der Berufung durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten
Verfahrensgang
- VG Münster, 04.02.2022 - 1 K 11/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 4 A 394/22
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 4 A 394/22
vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.4.2021 - 1 BvR 2552/18 -, juris, Rn. 7. - BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17
Verwerfung der "Nichtigkeitsklage" mangels Postulationsfähigkeit; Vorliegen eines …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 4 A 394/22
Unter Bezugnahme auf die erkennbar bis heute aktuellen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 -, denen sich zuletzt nach sorgfältiger Überprüfung das Verwaltungsgericht Köln mit Gerichtsbescheid vom 27.12.2021 - 13 K 547/21 - angeschlossen hat, wird der Senat entsprechend der in Anlage 1 der Klageerwiderung erläuterten Praxis des Bundesverwaltungsgerichts, über die er die Klägerin bereits mit Hinweisschreiben vom 23.12.2019 im Verfahren 4 E 774/19 unterrichtet hat, künftig gleichfalls über sämtliche Anträge, die wie alle bisherigen nicht nur an diesem Gericht angebrachten missbräuchlich, substanzlos und offensichtlich aussichtslos sind, nicht mehr entscheiden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 4 E 663/17
Rechtsschutzbegehren wegen überlanger Dauer bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 4 A 394/22
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.8.2017 - 4 E 663/17 u. a. -, juris, Rn. 6, m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 4 E 774/19
Festsetzung des Streitwerts in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 4 A 394/22
Unter Bezugnahme auf die erkennbar bis heute aktuellen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 -, denen sich zuletzt nach sorgfältiger Überprüfung das Verwaltungsgericht Köln mit Gerichtsbescheid vom 27.12.2021 - 13 K 547/21 - angeschlossen hat, wird der Senat entsprechend der in Anlage 1 der Klageerwiderung erläuterten Praxis des Bundesverwaltungsgerichts, über die er die Klägerin bereits mit Hinweisschreiben vom 23.12.2019 im Verfahren 4 E 774/19 unterrichtet hat, künftig gleichfalls über sämtliche Anträge, die wie alle bisherigen nicht nur an diesem Gericht angebrachten missbräuchlich, substanzlos und offensichtlich aussichtslos sind, nicht mehr entscheiden.
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 65/22
Anträge auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO ; Verwerfung …
Gerichte sollen durch eine offensichtlich sinnlose Inanspruchnahme ihrer Arbeitskapazitäten nicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert werden, auch weil sie dann anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Rechtsschutz nur verzögert gewähren können (vgl. BVerfG NJW 2021, 891; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 4 A 394/22 Rn. 4). - BFH, 31.01.2024 - X S 32/23
Feststellung von Prozessunfähigkeit
Ferner ergibt sich aus weiteren gerichtlichen Entscheidungen jüngeren Datums, dass die Antragstellerin auch weiterhin hunderte aussichtslose Verfahren bei verschiedenen deutschen Gerichten anhängig macht (z.B. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen --OVG NRW-- vom 25.02.2022 - 4 A 394/22, dessen Art der Bezugnahme auf den BVerwG-Beschluss vom 11.12.2017 - 5 A 4.17 deutlich erkennen lässt, dass es sich um ein Verfahren der Antragstellerin handelte). - BGH, 08.02.2023 - 2 ARs 65/222
Verwerfung mehrerer Rechtsbehelfe; zukünftiges Unterlassen der Bescheidung …
Gerichte sollen durch eine offensichtlich sinnlose Inanspruchnahme ihrer Arbeitskapazitäten nicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert werden, auch weil sie dann anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Rechtsschutz nur verzögert gewähren können (vgl. BVerfG NJW 2021, 891; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 4 A 394/22 Rn. 4).
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 241/22 Gerichte sollen durch eine offensichtlich sinnlose Inanspruchnahme ihrer Arbeitskapazitäten nicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert werden, auch weil sie dann anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Rechtsschutz nur verzögert gewähren können (vgl. BVerfG NJW 2021, 891; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 4 A 394/22 Rn. 4).
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 291/22 Gerichte sollen durch eine offensichtlich sinnlose Inanspruchnahme ihrer Arbeitskapazitäten nicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert werden, auch weil sie dann anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Rechtsschutz nur verzögert gewähren können (vgl. BVerfG NJW 2021, 891; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 4 A 394/22 Rn. 4).
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 340/22 Gerichte sollen durch eine offensichtlich sinnlose Inanspruchnahme ihrer Arbeitskapazitäten nicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert werden, auch weil sie dann anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Rechtsschutz nur verzögert gewähren können (vgl. BVerfG NJW 2021, 891; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 4 A 394/22 Rn. 4).
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 280/22 Gerichte sollen durch eine offensichtlich sinnlose Inanspruchnahme ihrer Arbeitskapazitäten nicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert werden, auch weil sie dann anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Rechtsschutz nur verzögert gewähren können (vgl. BVerfG NJW 2021, 891; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 4 A 394/22 Rn. 4).
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 167/22 Gerichte sollen durch eine offensichtlich sinnlose Inanspruchnahme ihrer Arbeitskapazitäten nicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert werden, auch weil sie dann anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Rechtsschutz nur verzögert gewähren können (vgl. BVerfG NJW 2021, 891; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 4 A 394/22 Rn. 4).
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 298/22 Gerichte sollen durch eine offensichtlich sinnlose Inanspruchnahme ihrer Arbeitskapazitäten nicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert werden, auch weil sie dann anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Rechtsschutz nur verzögert gewähren können (vgl. BVerfG NJW 2021, 891; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 4 A 394/22 Rn. 4).
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 255/22 Gerichte sollen durch eine offensichtlich sinnlose Inanspruchnahme ihrer Arbeitskapazitäten nicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert werden, auch weil sie dann anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Rechtsschutz nur verzögert gewähren können (vgl. BVerfG NJW 2021, 891; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 4 A 394/22 Rn. 4).
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 245/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 217/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 297/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 294/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 208/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 341/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 201/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 237/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 204/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 203/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 206/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 205/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 290/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 207/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 239/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 238/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 202/22
- BGH, 13.09.2022 - 5 ARs 35/22
Untersagung der Beantragung bzw. des Erlasses von Durchsuchungsbeschlüssen
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 164/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 166/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 113/22
- BGH, 28.02.2023 - 2 ARs 163/22
- BGH, 13.09.2022 - 5 ARs 36/22
Rechtsschutzgarantie bei missbräuchlichen, wiederholenden oder sinnlosen Anträgen